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Zahlreiche Innungen begnügen sich längst nicht mehr mit der betriebswirtschaftlichen
Aufklärung und Beratung ihrer Mitglieder. Vielmehr betreiben sie oft selbst
Buchstellen oder unterhalten ein Vertragsverhältniszu einer Buchstelle. Nimmt der
Arbeitgeber diesen Service in Anspruch, wird er von dieser oft zeitraubenden
Inkassoarbeit entlastet und kann seine Kraft auf wirtschaftliche Entscheidungen
konzentrieren.
Die „Buchhaltungsprofis“ der Inkassostelle helfen in Zusammenarbeit mit dem
Steuerberater bei Jahresabschluß und Bilanz. Auch die Lohnbuchhaltung und
das Abführen der Sozialbeiträge können von der Buchstelle erledigt werden.
Selbst bei einem weiteren leidigen Problem geben viele Inkassostellen Hilfestellung:
Beim Eintreiben der Außenstände.
Handwerksbetrieben mit viel Privatkundschaft ginge es häufig besser, wenn ihre
Außenstände zügig beglichen würden. Das ist aber oft nicht der Fall. Trotzdem
zögern viele Betriebsinhaber davor, prompte Mahnungen auszustellen oder
Rechnungen konsequent einzutreiben.
Der Grund: Kunden sollen nicht verärgert werden, denn auf Anschlussaufträge ist
man ja schließlich angewiesen. Hier helfen die Inkassostellen, die bei
zahlreichen Kreishandwerkerschaften für die Mitglieder der Innung tätig sind. Die
Inkassostelle schickt die Mahnungen an säumige Zahler und führt den erforderlichen
Schriftverkehr. Für das Unternehmen tritt seine ordentliche Berufsvertretung
auf – eben die Innung. |